Social Media Konzept und Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

- Stand 23. April 2021 -
 

Social Media Konzept

1. Art des Konzepts / Erforderlichkeit

Social Media Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und noch viele weitere gehören mittlerweile für immer mehr Menschen zum Alltag. In Deutschland sind Millionen von Menschen in den sozialen Netzwerken aktiv, vernetzen sich untereinander und tauschen Informationen aus. Viele Unternehmen, Organisationen und Institutionen sind in den sozialen Netzwerken präsent und nutzen so die Möglichkeit der direkten Kommu-nikation mit der Bevölkerung. 
Das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat sich dazu entschieden, ebenfalls Social-Media Plattformen zu nutzen, um eine zielgerichtete, zeitnahe und transparente Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Der Social Media Auftritt des Tourismus Service Centers der Verbandsgemeinde Rhein-Selz dient dem Zweck, die Kommunikation über die Website der Verbandsgemeinde und das Amtsblatt hinaus zu ergänzen. Während bei einem Besuch der Website oder beim Lesen des Amtsblattes die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv tätig werden muss, entfällt dies bei der Nutzung von Social Media-Diensten, sobald die Bürgerinnen und Bürger die Seite des Tourismus Service Centers abonniert haben. Die Social Media Präsenz ermöglicht es der Verbands-gemeinde eine breit gefächerte Bevölkerungsgruppe zu erreichen und somit die Öffentlichkeitsarbeit nachhaltig auszuweiten. Gerade im Bereich Tourismus ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit fundamental und fördert den Tourismus in der Region. 
Das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nutzt die Social Media Plattform Instagram.

2. Beschreibung des Social-Media-Angebots

Mit unserem Instagram-Kanal https://www.instagram.com/tourismusrheinselz/ möchten wir die besonders schönen Seiten unserer Verbandsgemeinde zeigen. In unseren Ortsgemeinden und Städten gibt es touristisch und kulturell sehr viel zu entdecken. Mit Bildern aus den Gemeinde und Städten möchten wir interessante Plätze und Sehenswürdigkeiten einem breiten Kreis von Nut-zern zur Verfügung stellen. Auch für Hinweise auf Veranstaltungen und kulturelle Highlights möchten wir Instagram nutzen. Insbesondere können wir durch die Nutzung der Instagram Plattform jüngere Menschen viel schneller und direkter erreichen. 

Beantwortung von Kommentaren
Bei Kommentaren zu Beiträgen soll unter Beachtung des Datenschutzes angemessen reagiert werden. Allgemeine, leicht zu erteilende Auskünfte auf Fragen in den Kommentaren können dort beantwortet werden, insofern die Infos auch von jedem Dritten ohne größeren Aufwand in anderer Weise ermittelt werden könnten. Bei komplexen Fragen mit schwierigen und individuellen Sachverhalten soll auf die persönliche Kontaktaufnahme via Telefon, Brief oder E-Mail hingewiesen werden.

Netiquette
Uns ist ein fairer und verantwortungsvoller Umgang miteinander sehr wichtig. Beleidigende, diffamierende, anstößige und rassistische Kommentare haben in unseren Social-Media-Angeboten nichts verloren und werden gelöscht.

3. Redaktionelle Betreuung / Impressum

Verantwortlich für die technische und redaktionelle Betreuung und Ansprechpartner für Fragen der Nutzerinnen und Nutzer des Social Media-Angebotes der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Tourismus, tourismus@vg-rhein-selz.de.
Anbieter im Sinne von § 5 Telemediengesetz ist die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, vertreten durch den Bürgermeister Klaus Penzer, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Da Instagram ein Impressum auf den Präsenzseiten nicht vorsieht, wird das Impressum auf der Websi-te der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/Impressum/ und auf der Tourismus-Website der Verbandsgemeinde unter https://www.tourismus-rhein-selz.de/impressum vorgehalten. 

4. Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen

Sofern Betroffene ihnen zustehende Rechte nach Art. 15-21 DSGVO ausüben (Auskunft, Berechtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch, Recht auf Datenübertragbarkeit), ist die Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim die verantwortliche Ansprechpartnerin.

5. Datensparsamkeit / Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist auf der Website der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und der Tourismus Website der Verbandsgemeinde verlinkt. Über die von Instagram erfassten Daten hinaus findet keine weitere Erfassung oder Weitergabe von Daten der Nutzerinnen und Nutzer statt. 

6. Hinweise auf alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten 

Sämtliche auf der Instagram-Seite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz veröffentlichten Inhalte sind auf der Website der Verbandsgemeinde Rhein-Selz www.vg-rhein-selz.de und der Tourismus-Website der Verbandsgemeinde www.tourismus-rhein-selz.de erhältlich. Über die Websites können Nutzerinnen und Nutzer mit der Verbandsgemeinde in Kontakt treten. Alternativ besteht die folgende Kontaktmöglichkeit:
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
Sant‘ Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Tel.: 0 61 33 / 49 01 0
Email: poststelle@vg-rhein-selz.de

7. Sensibilisierung

Nach dem Handlungsrahmen des Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sollen öffentliche Stellen einmal im Halbjahr in den genutzten Sozialen Medien eine Aktion zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger über die Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzuführen. Dies kann durch einen Hinweis auf die datenschutzrechtlichen Risiken von Social Media-Diensten außereuropäischer Anbieter (siehe auch Muster des LfDI) oder durch aktuelle Informationsangebote zu den jeweiligen Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen erfolgen. 

8. Veröffentlichung / Evaluierung

Das Social Media-Konzept der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist unter
https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/ und https://www.tourismus-rhein-selz.de/social-media-konzept abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für die Social Media-Präsenz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist unter
https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/  und https://www.tourismus-rhein-selz.de/datenschutz  abrufbar.
Eine Evaluation erfolgt in einem jährlichen Rhythmus, beginnend ab 01. Juni 2021 durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, der Datenschutzbeauftragten und einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters der Stabstelle Tourismus.
 

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

Nach Art. 35 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist für ein Vorhaben bzw. ein Angebot der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Die Tourismusstelle der Verbandsgemeinde Rhein-Selz betreibt auf der Social Media Plattform Instagram einen eigenen Account unter www.instagram.com/tourismusrheinselz.

1. Risikoidentifikation

Die Nutzung der Social Media Plattform Instagram durch das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz löst an sich das in Art. 35 DS-GVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung nicht aus. Dies ist dadurch begründet, dass es sich bei den eingestellten Beträgen und Bildern generell um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer eventuellen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.

Die Nutzung der verschiedenen Angebote in den Sozialen Medien hat jedoch für die Nutzerinnen oder den Nutzer weitreichende Auswirkungen, gerade im Hinblick auf eine Profilbildung und der Auswertung von Nutzerdaten durch Instagram bzw. Facebook, z.B. zu Werbezwecken. Dies stellt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgeabschätzung vorzunehmen ist.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) geht davon aus, dass eine öffentliche Stelle, wie das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, die eine Social Media-Plattform zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung von allgemeinen Informationen nutzt, eine Mitverantwortung trägt. In diesem Zusammenhang meint eine Mitverantwortung nicht, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Datenschutzkonformität des Social Media-Anbieters bestätigt. Vielmehr ist es so, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sich und auch den Nutzerinnen und Nutzern des Social-Media Auftritts die Risiken bewusst macht, die eine Nutzung von Social Media Plattformen mit sich bringt. Auf diese Risiken werden die Nutzerinnen und Nutzer insbesondere in der Datenschutzerklärung zu Instagram hingewiesen.

Die oben beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Social Media Plattformen einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch das Tourismus Service Center.

Durch die Beträge des Tourismus Service Centers selbst werden überwiegend eigene, sachbezogenen Inhalte verbreitet, die keinen Bezug zu personenbezogenen Daten herstellen. Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion der Nutzerinnen und Nutzer mit unserem Instagram-Account verarbeitet werden, z.B. Kommentare oder der Accountname, schon öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar. Diese werden jedoch durch das Erscheinen auf der Instagram-Präsenz des Tourismus Service Centers und die Wechselbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und können so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit erreichen und weiterverbreitet werden als ohne eine Interaktion. Selbst bei einem passiven Mitlesen durch Nutzerinnen und Nutzer werden Nutzer-Logdaten von Instagram/Facebook erhoben. Durch die eigene Nutzung eines Instagram-Accounts erhöht das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Menge an Daten, die von Instagram bzw. Facebook Inc. verwendet und ausgewertet werden.

2. Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch Instagram/ Facebook Inc. und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch Instagram/Facebook Inc. selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Instagram-Profil des Tourismus Service Centers der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für Instagram/Facebook Inc. verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Tourismus Service Centers der Verbandsgemeinde Rhein-Selz kein Zwang, einen Instagram/Facebook-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zum Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz bestehen.

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den Instagram-Account des Tourismus Service Centers der Verbandsgemeinde Rhein-Selz verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen. Hinzu kommt, dass das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz aktiv dazu beiträgt, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählt insbesondere die Aufklärung über die Datenschutzerklärung zur Instagram-Präsenz des Tourismus Service Centers.

Die Nutzerinnen bzw. die Nutzer können selbst Maßnahmen zum Schutz der eigenen personenbezogenen Daten ergreifen. Auf die verschiedenen Möglichkeiten wird in der Datenschutzerklärung zur Internet-Präsenz des Tourismus Service Centers hingewiesen.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts des betreffenden Nutzers bzw. Nutzerin.

Das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat zudem für die Nutzung ihres Instagram Angebotes eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird.

 4. Ergebnis

Die Instagram-Nutzung durch das Tourismus Service Center der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Das Tourismus Service Center verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggf. fortzuentwickeln.